Unsichtbare, aber teure Investitionen

Kanalsanierung in der Altenrieter Straße

Nach § 83 Absatz 2 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg müssen die Betreiber von Abwasseranlagen (z.B. kommunalen Kläranlagen und Kanalisationen, Regenwasserbehandlungsanlagen sowie Abwasseranlagen von Industrie, Handwerk und Gewerbe) diese regelmäßig selbst überprüfen, um den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb zu gewährleisten und die Beschaffenheit des Abwassers festzustellen. Diese Eigenkontrolle des Anlagenbetreibers stellt neben der Kontrolle durch die staatlichen Behörden die zweite Säule der Überwachung im Abwasserbereich dar und dient damit der Reinhaltung unserer Gewässer, insbesondere mit Blick auf die weitere Verringerung der Schadstofffrachten.

Soweit die rechtliche Seite als gesetzliche Pflichtaufgaben einer Gemeinde.
Der Gemeinde geht es so wie in vielen Privathaushalten. Da hat man mal wieder etwas Geld auf der „hohen Kante“ und schon lauern dringende Pflichtinvestitionen, welche man unter Umständen schon längere Zeit im Blick hat.
Über unser Kanalnetz gibt es genaue Untersuchungen über dessen Zustand. Besonders die Schadensklasse in der Altenrieter Straße zwingt uns zu der begonnenen Sanierung, welche über 700.000.-€ kosten wird. Dies tut besonders weh wenn man bedenkt dass der Zustand des Straßenbelages noch gut war.
Es hilft aber alles nichts. Die Baumaßnahmen werden bis Ende Oktober abgeschlossen sein und die Anwohner leider belasten.
Doch damit nicht genug, weitere Sanierungsmaßnahmen stehen an. Durch neue Baugebiete sind einzelne Kanalabschnitte mehr als ausgelastet und reichen für die Dauer nicht aus.

 

 

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