Der Gemeinderat

sitze2Der Gemeinderat ist das Hauptorgan einer Gemeinde. Er ist ein Organ der Gemeindeverwaltung und die politische Vertretung der Gemeindebürger. Der Gemeinderat ist keine Behörde, er ist keiner gemeindlichen Dienststelle über- oder untergeordnet.

Aufgaben
Die Gemeinden sind für alle lokalen Angelegenheiten zuständig. Sie bauen Straßen und Schulen, legen Friedhöfe und Grünanlagen an, planen die Entwicklung der Gemeinde und kümmern sich um jene Mitbürger, denen es nicht so gut geht. Der Gemeinderat entscheidet über diese Angelegenheiten, die grundlegende Bedeutung für die Gemeinde erwarten lassen.

Zum Beispiel:

  • über Bebauungspläne,  wo und wie darf in der Gemeinde gebaut werden.
  • über Bau von öffentlichen Einrichtungen (Schule, Kindergarten, Rathaus),
  • über Anlage von Sportplätzen und Spielplätzen,
  • über Kauf und Verkauf von Grundstücken der Gemeinde,
  • über Höhe der Grundsteuer, der Gewerbesteuer, der Hundesteuer und der Gebühren,
  • über die Verwendung der Steuern und anderen Einnahmen der Gemeinde
  • über den Haushaltsplan,

Gliederung
Ein Gemeinderat besteht aus dem Vorsitzenden (dem Bürgermeister) und aus den gewählten Ratsmitgliedern. Die Größe des Gemeinderates richtet sich nach der Einwohnerzahl.  In Schlaitdorf sind zehn Gemeinderatsmitglieder ehrenamtlich tätig.

Beschlüsse
Die Beschlüsse werden in öffentlicher Sitzung mit Stimmenmehrheit gefasst.