Der Gemeindrat wird durch den Bürger gewählt. Bei den Kommunalwahlen 2014 in Baden-Württemberg dürfen zum ersten Mal 16-Jährige wählen. Das hat der Landtag von Baden-Württemberg am 11. April 2013 mit den Stimmen von Grün-Rot beschlossen.
Kandidaten
Jede Partei oder Wählervereinigung schlägt maximal soviele Kandidaten wie Gemeindräte zu wählen sind vor. Dazu werden diese auf einer Versammlung nominiert. Es wird eine Liste aufgestellt, die Reihenfolge der Kandidaten bestimmt die Versammlung.
In Schlaitdorf sind aufgrund der Gemeindegröße zehn Gemeinderäte zu wählen.
Stimmen
Jeder wahlberechtigte Bürger hat so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu bestimmen sind, also zehn für Schlaitdorf. Er kann seine Stimmen beliebig an die Listen und Kandidaten verteilen.
Die Wahl – Kumulieren und Panaschieren
- Der Wähler vertraut beim Ankreuzen einer Liste auf die von der Listenvereinigung bestimmten Reihenfolge oder
- er verteilt seine Stimmen auf verschiedene Listen oder
- er gibt innerhalb einer Liste ein, zwei oder drei Stimmen auf einen Kandidaten, um zu bestimmen, welche Kandidaten die von der Liste gewonnenen Mandate wahrnehmen sollen. Je mehr Stimmen ein Kandidat erhält, umso höher wird seine Position in der Liste (kumulieren – zusammenzählen), oder
- er gibt seine Stimmen an Kandidaten unterschiedlicher Listen. (panaschieren – mischen)
Sitzverteilung
- 2009 Sitzverteilung nach D’Hondt
- 2014 Sitzverteilung nach Sainte-Laguë
Weitere Informationen:
Kommunalwahl-Baden-Württemberg (LPB)