Gemeinderatswahlen am 25. Mai 2014 – Wahlvorschlag wurde am 8. Februar eingereicht

Nach Artikel 28 des Grundgesetzes und Artikel 71 der Landesverfassung ist den Gemeinden das Recht
auf Selbstverwaltung gewährleistet.
Das Hauptorgan der Gemeinde ist dabei der, auf 5 Jahre zu wählende Gemeinderat.
Um dieses demokratische Recht umzusetzen ist es jedoch notwendig, dass sich engagierte
Bürgerinnen und Bürger dieser Aufgabe stellen.
Wie sonst könnten wir unmittelbar und direkt Einfluss auf unser Wohnumfeld nehmen.
Seit dem Wahljahr 1989 sind wir die zahlenmäßig größte Gruppierung im Gemeinderat.
Im 10 Personen umfassenden Gemeinderat (plus BM) ist die AWV mit derzeit 7 Personen vertreten.

Freie, unabhängige und verantwortungsvolle Bürger haben sich 1968 zusammengeschlossen, um
aktiv an der Weiterentwicklung unserer Gemeinde mitzuwirken.
Damals, wie auch noch heute, ist das Ziel der unabhängigen Gruppe, frei von jeglichem
ideologischem Parteidenken die Interessen der Bürgerschaft engagiert und mit Sachverstand zu
vertreten. Die über viele Jahre vorhandenen Erfahrungen macht die Gemeinderatsarbeit
insbesondere für Neueinsteiger leichter.

Wir in der AWV sind sehr froh und auch dankbar, dass es doch noch Mitbürgerinnen und Mitbürger
gibt, welche Interesse für die Gemeinde Schlaitdorf zeigen und bereit sind, für unser gemeinsames
Wohnumfeld Verantwortung übernehmen.

So können wir mit der max. möglichen Personenanzahl (10) an den Wahlen teilnehmen.
6 Personen bitten erneut um das Vertrauen unserer Wählerinnen und Wähler und wollen ihr Wissen und ihre Erfahrungen für die Weiterentwicklung der Gemeinde einbringen.
Äußerst glücklich sind wir darüber dass es uns gelungen ist, 4 neue Personen für diese interessante Tätigkeit zu gewinnen. Personen welche zu uns passen, neue Impulse geben können und von unseren Erfahrungen lernen können.
Auch unser Ziel – die nächste Generation mit einzubeziehen haben wir erreichen können.

Unser gemeinsames Ziel wird sein, engagiert, umsichtig und mit Weitsicht die Aufgaben und Herausforderungen – zusammen mit der Gemeindeverwaltung anzugehen und mit einer soliden Haushaltspolitik dafür zu sorgen, dass die Gemeinde jederzeit Handlungsfähig bleiben kann.
Sollte uns dies nicht gelingen müsste man sich irgendwann um die Selbständigkeit der Gemeinde Sorgen machen.

 

 

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