Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2011

Erwähnenswerter Tagesordnungspunkt

 

Haushaltsplan 2011 und die Sache mit der Finanzsystematik.

 

Wie finanzieren die Kommunen ihre Aufgaben und Leistungen?

Die Gemeinden finanzieren ihre Haushalte hauptsächlich durch ihre eigenen Steuereinnahmen. Dazu gehören

  • die Grundsteuer A,
  • die Grundsteuer B und
  • die Gewerbesteuer.

Bei diesen Steuern verfügen die Gemeinden über ein eigenes Hebesatzrecht. Darüber hinaus erhalten die Gemeinden einen eigenen Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer (15 v.H.) und einen Anteil an der Umsatzsteuer (2,2 v.H.). Für die so genannten kostenrechnenden Einrichtungen (z.B. Abwasserbeseitigung) erheben die Gemeinden Benutzungsgebühren und für bestimmte Verwaltungsleistungen Verwaltungsgebühren.

Je nach Höhe ihrer eigenen Steuerkraft erhalten die Gemeinden ergänzende allgemeine Finanzzuweisungen des Landes (z.B. Schlüsselzuweisungen). Die Höhe richtet sich nach dem kommunalen Finanzausgleich, der im jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetz für das entsprechende Jahr geregelt wird.

 

Die Steuerkraftsumme einer Gemeinde setzt sich zusammen aus der Steuerkraftmesszahl zzgl. der Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft für das zweit vorangegangene Jahr. Sie ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umlagen, welche die Gemeinde zu entrichten hat.

 

Die Schlüsselzuweisung ist ein Mittel der Gemeindefinanzierung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs, in dem sie die wichtigste Position darstellt. Die Schlüsselzuweisung ist eine zweckfreie Zuweisung zur allgemeinen Finanzierung der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Die finanzielle Unterstützung der Gemeinden durch ein Land ist geregelt im jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetz oder Finanzausgleichsgesetz. Die Höhe der jeweiligen finanziellen Unterstützung einer Gemeinde wird durch Ausgangsmesszahlen in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl ermittelt.

 Soweit die trockene und schwierige Materie.

Schlaitdorf durfte in den vergangenen zwei Jahren unerwartete Sondereinnahmen verbuchen und lag damit ganz an der Spitze im Landkreis – was die Steuerkraftsumme betrifft. Dies war angesichts der schlechten Wirtschaftslage bemerkenswert.
Der Nachteil dabei ist nun, dass eine vermeintlich finanzstarke Gemeinde damit in die Lage versetzt wird, mehr Umlagen bezahlen zu können und gleichzeitig auch weniger an Schlüsselzuweisungen benötigt.
So erhält die Gemeinde nicht mehr rund 488.000,-€ an Schlüsselzuweisungen, sondern nur ca. 145.000,-€ können eingeplant werden.

An den Landkreis müssen dafür statt 544.000,-€ nun ca. 730.000,-€ abgeführt werden.

Insgesamt muss die kleine Gemeinde Schlaitdorf ca. 1,2 Mio € an Abgaben leisten.

Dies ist nur möglich, weil in den vergangen Jahren mit viel Augenmaß gewirtschaftet wurde – trotz dem Neubau der Kita.
Stolze 830.000,-€ müssen aus den allgemeinen Rücklagen aufgewendet werden, um die laufenden Kosten decken zu können.
Der pro Kopf-Schuldenstand beträgt 215,50 €, sofern keine Kassenkredite eingestellt werden müssen.

 

Aus diesem Anlass hat die AWV auch in diesem Jahr auf eigene Anträge zum Haushalt verzichtet. Uns allen war es wichtig, dass wir insbesondere auf dem Gebiet der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen am Ball bleiben und besonders auf eine Erhaltung der Bausubstanz und der Betriebskosten achten.

Der große Wunsch nach einem weiteren Bauabschnitt in der Nürtinger Straße muss wohl für weitere Jahre zurückgestellt werden.

 

Folgende Maßnahmen sind im Haushaltsplan für das Jahr 2011 eingestellt:

 

  • Gebäudeunterhaltung Rathaus
  • Geräte und Ausstattung im Bereich Feuerwehrwesen
  • Gebäudeunterhaltung im GZH
  • Umbau Kläranlage in Neckartenzlingen
  • Rohrnetzberechnung im Bereich der Wasserversorgung
  • Erstellung eines Lagerraumes am GZH
  • Vordach an der Kita
  • RÜB am Schönbuchweg
  • Erwerb eines Räumschildes für den Bereich Bauhof
  • Einbau eines Salzlagers im Bauhofbereich

 

Bleibt zu hoffen, dass sich auch wieder bessere Zeiten einstellen werden.

Wir werden die Zeit nützen und Dinge vorbereiten, welche dann bei entsprechenden Gegebenheiten zügig umgesetzt werden könnten.

 

 

Gemeinderatssitzung vom 17. Januar 2011

Erwähnenswerte Tagesordnungspunkte

  1. Kläranlage Neckartenzlingen Dieses Dauerthema beschäftigt das Gremium regelmäßig.
    Klar und eindeutig muss dabei festgestellt werden, dass eine technische Anlage in Verbindung durch immer neue gesetzliche Vorgaben ständig angepasst werden muss. Dieser Sachverhalt ist jedem Beteiligten klar.
    Ärgerlich dabei ist der Umstand, dass wir als kleine Gemeinde keinerlei Einblick in den laufenden Betrieb erhalten.
    Seit vielen Jahren drängen wir auf die Bildung eines Werkausschusses.
    Dadurch hätten wir die Chance, Informationen aus erster Hand zu bekommen und könnten uns darauf einstellen, welche Maßnahmen anstehen.
    Nun wurde uns in Aussicht gestellt, dass dieser Ausschuss gebildet werden soll. Die Gemeinde Neckartenzlingen hatte in der Vergangenheit auf dieser Betriebsstätte keine glückliche Hand.
    Das Büro iat wurde nun beauftragt, einen Istzustand zu erfassen und aufzuzeigen was zu tun ist, um die wasserrechtliche Genehmigung der Gesamtanlage zu erlangen bzw. weiterhin sicherzustellen.
    Im Ergebnis wurde nun eine Planung erstellt, wobei für ca. 310.000,-€ Optimierungsmaßnahmen in den nächsten 2 bis 3 Jahren vorgenommen werden.
    Bis zum Jahr 2015 wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt mit folgenden Ausgaben:
    2012 ca. 490.000,-€
    2013 ca. 426.000,-€
    2014 ca. 316.000,-€
    2015 ca. 262.000,-€Diese Summen stehen im Raum und müssen in Detail noch vom Betreiber beraten und in Auftrag gegeben werden.

    Für die Gemeinde Schlaitdorf hat dies zur Auswirkung, dass bereits für das Jahr 2012 im Haushaltsplan Mittel in Höhe von ca. 90.000,-€ bereitgestellt werden müssen.

  2. Errichtung eines Gewerbegebäudes 

    In der Hauptstraße 47 im Gewerbegebiet ist ein neues Gewerbegebäude mit Lager und Montagehalle  geplant.
    Der Gemeinderat stimmte den Planänderungen zu. 

  3. Bürgermeisterwahl 

    Bürgermeister Edelmann wurde am 22.06.2003 zum Bürgermeister der Gemeinde Schlaitdorf  für 8 Jahren gewählt.  Dieser Zeitraum ist gesetzlich geregelt. Eine Neuwahl steht also 2011 an.
    Gesetzliche Regelungen bestimmen nun im Detail den genauen terminlichen Ablauf der anstehenden Wahl.

In der Sitzung wurden nachfolgende wichtige Dinge festgelegt:

–          Tag der Wahl ist Sonntag, den 05. Juni 2011
–          Tag einer eventuellen Neuwahl ist Sonntag, den 03. Juli 2011
–          Am 1. April soll die Stelle im Staatsanzeiger ausgeschrieben werden.
–          Der Gemeinderat hat sich im Detail mit dem Textinhalt beschäftigt und den Vorschlag der Verwaltung leicht  optimiert.

Einstimmig wurde der Inhalt der Stellenausschreibung beschlossen.
GR Breitling brachte dabei im Namen aller Fraktionen zum Ausdruck, dass der Gemeinderat in den vergangenen Jahren erfolgreich und vertrauensvoll mit Herrn Edelmann zusammengearbeitet hat. Die Arbeit war stets geprägt von gegenseitigem Verständnis und Respekt.
Man möchte diese Arbeit gerne fortsetzen und aus diesem Grund gab es keinen Anlass, den Textnachsatz
„der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder“
in Frage zu stellen.
Breitling wörtlich – noch nie war der Abstand zwischen dem Gemeinderat und dem Bürgermeister so gering.

Die nächte öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Montag, den 14. Februar statt.